Inspektion nach Herstellervorgaben

In vorgegebenen Intervallen sollte bei jedem Fahrzeug die sogenannte "Inspektion" durchgeführt werden. Auch diesen Service bieten wir in unserer Werkstatt an. Wann die nächste Inspektion bei Ihrem Auto durchgeführt werden sollte, können Sie Ihrem Serviceheft entnehmen. Außerdem weisen die meisten Fahrzeuge mit einer entsprechenden Meldung im Cockpit auf anstehende Inspektionen hin. Wir bieten Ihnen:
  • Inspektion nach Herstellervorgaben
  • Gewährleistung bleibt erhalten
  • Reparaturen nach Absprache

Werden bei der Inspektion Mängel festgestellt, können die notwendigen Reparaturen - nach Absprache mit Ihnen - gleich mit durchgeführt werden. Hierfür verwenden wir natürlich nur Ersatzteile mit Erstausrüster Qualität.

Wichtig: Auch bei der Inspektion in einer freien Werkstatt bleibt die Gewährleistung des Herstellers erhalten

Bei weiteren Fragen oder um einen Termin zu vereinbaren sprechen Sie uns gerne an.

Was ist eine Inspektion?

In regelmäßigen Abständen sollte bei einem Fahrzeug ein "Check" durchgeführt werden - die sogenannte Inspektion. Diese Routineuntersuchung dient vor allem dazu, Wartungsarbeiten vorzunehmen und Fahrzeugteile auf Verschleiß und Schäden zu prüfen. Je eher eventuelle Mängel erkannt und behoben werden können, desto besser. So können Folgeschäden und damit auch eventuell hohe Folgekosten vermieden werden.

Sollten wir bei der Inspektion an Ihrem Fahrzeug Mängel feststellen, werden wir Ihnen diese zuerst mitteilen. Gemeinsam besprechen wir dann, ob und in welchem Umfang Sie eine Reparatur wünschen. Auch die vorraussichtlichen Kosten können wir i.d.R. sehr gut im Vorraus abschätzen.

Die Inspektion umfasst je nach Herstellervorgabe zum entsprechenden Inspektionsintervall unterschiedliche Arbeiten. Dazu gehören üblicherweise ein Ölwechsel, Luftfilterwechsel, Prüfung der Kühl-, Scheibenwasch- und Hydraulikflüssigkeiten und die Kontrolle elektrischer Systeme am Fahrzeug. Außerdem prüfen wir sämtliche Teile auf Korrosion und Verschleiß. Dies gilt insbesondere für Bremsanlage, Abgasanlage, Unterboden und Fahrwerkskomponenten.

Inspektion in der Vertragswerkstatt nötig?

Viele Autofahrer fragen sich, ob Sie die Inspektion an Ihrem Fahrzeug zwingend in einer Vertragswerkstatt durchführen müssen. Leider haben hier die Werbepraktiken der Hersteller ebenso zur Verunsicherung beigetragen, wie die auf den ersten Blick etwas verwirrende Rechtssprechung zu diesem Thema. Es gilt aber, dass jeder Hersteller zu einer zweijährigen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gesetzlich verpflichtet ist. Dafür ist es unerheblich, ob das Auto in einer Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt gewartet wird. Entscheidend ist hier nur, dass die Arbeiten fachgerecht und nach Herstellervorgaben ausgeführt werden. Ein Kriterium, dass bei allen unseren Inspektionen selbstverständlich erfüllt ist.

Der BGH stellte in seinem Urteil vom 25. September 2013 (VIII ZR 206/12) außerdem fest, dass die Gebrauchtwagengarantie nicht an die Durchführung der Wartungsarbeiten in bestimmten Werkstätten geknüpft werden kann. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung des Käufers da. Auch hier ist es also ohne Einschränkungen möglich, die Inspektionen fachgerecht in der Werkstatt Ihrer Wahl durchzuführen.

Leider ist die Frage nach den Bedingungen für etwaige freiwillige Leistungen des Herstellers in Bezug auf Neuwagen nicht ganz eindeutig zu beantworten. Nach einem Urteil der EU-Kommission von 2010 dürfen Hersteller auch hier keine Einschränkunen bezüglich der Werkstattwahl vorgeben. In anderen Urteilen wurde dieser Rechtsauffassung für Neuwagen allerdings nicht immer gefolgt. Hier bleibt im Zweifel vom Käufer zu prüfen, welche Bedingungen gelten, ob freiwillige Garantieleistungen vorhanden und nützlich sind, oder ob sich die Inspektion bei einer freien Werkstatt als vorteilhafter erweist.