Hauptuntersuchung - HU/AU

"TÜV"-Plakette
Ist bei Ihrem Fahrzeug die gesetzliche Hauptuntersuchung fällig? Diese können Sie in unserer Werkstatt in Usingen durchführen lassen:
  • jeden Tag
  • auf Wunsch: Vorabcheck

Sie können Ihr Auto an jeden Wochentag zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung zu uns bringen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin. Wir arbeiten eng mit autorisierten Prüforganisationen zusammen.

Wichtig: Bringen Sie zur HU/AU den Fahrzeugschein im Original mit. Andernfalls kann die Prüfung nicht erfolgen.

Durchführung und Zweck der Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (Abk.: HU) ist seit 1951 Pflicht für Kraftfahrzeuge im deutschen Straßenverkehr. Sie beinhaltet seit Januar 2010 auch die Abgasuntersuchung (AU) für die nun keine separate Prüfplakette mehr auf den Nummernschildern der Fahrzeuge angebracht wird.

Die HU soll verhindern, dass verkehrsuntaugliche Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Deshalb erfolgt sie bei allen Prüforganisationen nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben. Besonders sicherheitsrelevante Systeme am Fahrzeug werden hier auf ihre Funktion geprüft. Darüber hinaus werden auch Systeme wie zum Beispiel die Leuchtweitenregulierung oder eine korrekte Bereifung geprüft. Im Rahmen der HU wird vor allem eine Sicht- und Wirkungsprüfung vorgenommen, ohne dass das Fahrzeug zerlegt wird. Sie umfasst dabei wichtige grundliegende Systeme - sie kann aber nicht alle Komponenten, die zu sicherem und zuverlässigen Fahren beitragen, abdecken.

Unser Tip: Sollten Sie ein Problem an Ihrem Fahrzeug vermuten oder bemerken, verlassen Sie sich nicht nur auf die Prüfplakette. Sprechen Sie uns an und wir gehen der Sache auf den Grund.

Eine bestandene HU wird durch die Prüfbescheinigung oder den Untersuchungsbericht nachgewiesen. Diese ist im Fahrzeug mitzuführen und ggf. mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Auch bei einer Fahrzeugum- oder Anmeldung ist diese erforderlich. Die Prüfplakette allein reicht als Prüfungsnachweis nicht aus.

Fälligkeit der HU-Prüfung

Die Hauptuntersuchung für PKWs in Deutschland ist alle 24 Monate vorgeschrieben (bzw. 36 Monate nach der Erstzulassung für die 1. HU). Für Taxis, Mietfahrzeuge und andere Fahrzeuge gelten gesonderte Untersuchungsintervalle. Für die rechtzeitige Durchführung ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Dabei gilt eine Fristüberschreitung als Verkehrsordnungswidrigkeit und wird entsprechend mit Bußgeldern und ggf. Punkten im Fahreignungsregister (FAER) geahndet. Außerdem kann die Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug entzogen werden. Erfolgt die HU nach Ablauf der Frist werden höhere Gebühren fällig. Eine Rückdatierung wird aber nicht mehr vorgenommen.

Wann für Ihr Auto die nächste Prüfung fällig ist, verrät die Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild. Die Monatsnummer welche nach oben gedreht ist ergibt zusammen mit der Jahreszahl in der Mitte den Gültigkeitszeitraum der letzten HU. Zeigt also die Zahl 7 nach oben und steht im Kreis die Zahl 19 gilt die HU bis einschließlich Juli 2019. Spätestens bis zum 31.07.2019 wäre in diesem Fall also eine neue Hauptuntersuchung fällig.

"HU" oder "TÜV"?

Umgangssprachlich wird die Hauptuntersuchung auch gerne mit "TÜV" bezeichnet. Es handelt sich dabei aber um die Abkürzung für eine bestimmte Prüforganisation. Der "TÜV" ist aber bei weitem nicht die einzige Organisation, die autorisiert ist Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen durchzuführen. Jedoch prüfen alle Organisationen auf Grundlage und nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen.